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Die Verbraucherschutz-Richtlinien von Tarifvergleich.de im Detail:

Als Vergleichsportal will Tarifvergleich.de den Verbraucher vollständig und transparent über Strom- und Gastarife informieren. Um die Verständlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit der angezeigten Tarife zu gewährleisten, müssen sie die folgenden Richtlinien einhalten:

1. Preisgarantien

Es werden vier Arten der Preisgarantie unterschieden:

  • Preisgarantie: umfassende Garantie, gültig für alle Vertragsbestandteile
  • Nettopreisgarantie: der Nettopreis wird festgeschrieben, nur Veränderungen der Mehrwertsteuer werden an den Kunden weitergegeben
  • Preisfixierung: Nur Erhöhungen von Steuern und Abgaben können zur Preiserhöhung führen
  • Energiepreisgarantie: Die Garantie gilt nur für den reinen Energiepreis. Erhöhungen von Steuern und Abgaben, aber auch die Erhöhung von Netzentgelten können an den Kunden weitergegeben werden.

2. Einpreisung von Steuern und Abgaben

Erhöhungen von Steuern und Abgaben müssen zeitnah von den Versorgern in ihre Tarife einberechnet werden.

3. Neukundenboni

Um die wahren Kosten des Tarifes nicht zu verschleiern, gelten für Neukundenboni und frei-kWh

  • Der Bonus darf 25 Prozent des Jahresabschlages nicht überschreiten (Boni unter 100 Euro bleiben davon unberührt).
  • Der Neukundenbonus muss spätestens am Ende des ersten Vertragsjahres ohne weitere Bedingungen ausgezahlt werden. Die Auszahlung des Bonus darf beispielsweise nicht an eine Vertragsverlängerung geknüpft sein.
  • Vertragsbeginn und Lieferbeginn müssen identisch sein.
  • Der Tarif muss für die Dauer des ersten Vertragsjahres mindestens eine Preisfixierung (siehe oben) beinhalten
  • Ist der Bonus an einen Mindestverbrauch gekoppelt, darf das Unterschreiten der Verbrauchsgrenze nicht dazu führen, dass überhaupt kein Bonus gewährt wird. In diesem Fall muss der gültige Bonus der geringeren Verbrauchsstaffel gewährt werden.

4. Sonderabschläge

Tarife, die eine Kaution oder einen Sonderabschlag von mehr als 200 Euro verlangen, werden im Vergleichsergebnis nicht berücksichtigt.

5. Genossenschaftsanteile

Tarife, die den Kauf von Genossenschaftsanteilen voraussetzen, werden nicht im Vergleich berücksichtigt.

6. Pakettarife

Pakettarife werden standardmäßig nur noch dann berücksichtigt, wenn der Tarif mindestens eine Preisfixierung bis zum Ende der Vertragslaufzeit beinhaltet.

Tarife, die nicht den oben angeführten Richtlinien entsprechen werden nicht automatisch im Vergleich angezeigt. Erst durch die aktive Änderung der Voreinstellungen durch den User erscheinen diese Angebote im Vergleichsergebnis. Sie werden dann durch einen Warnhinweis gekennzeichnet, so dass für den Verbraucher auf den ersten Blick erkenntlich ist, welche Tarife nicht den Richtlinien entsprechen. Tarifvergleich.de bemüht sich aktiv um größtmögliche Aktualität aller Tarife. Zudem behält sich Tarifvergleich.de das Recht vor, die Verbraucherschutzrichtlinien gegebenenfalls anzupassen, wenn dies für nötig befunden wird. Sollten verstärkt Beschwerden von Verbrauchern über einen Anbieter an Tarifvergleich.de herangetragen werden, kann dieser Anbieter beispielsweise mit einem Warnhinweis versehen werden, um andere User zu warnen. Tarifvergleich.de verpflichtet sich zu größter Gewissenhaftigkeit bei der Tarifpflege, kann aber im Einzelfall keine Haftung für die absolute Korrektheit der Abgaben übernehmen.