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Sicherheiten
Bevor die Bank Ihnen einen Ratenkredit gewährt, wünscht sie im Gegenzug von Ihnen einige Informationen darüber, über welche Sicherheiten Sie verfügen. Entscheidende Faktoren sind für das Kreditinstitut Ihre persönliche Zuverlässigkeit und Ihr regelmäßiges Einkommen.
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Zuerst verlangt das Kreditinstitut von Ihnen einen Identitätsnachweis, z.B. in Form des Personalausweises. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt, muss zusätzlich eine gültige Arbeitsaufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen können. Für den Einkommensnachweis verlangen die Banken in der Regel bei kleineren Kreditsummen die Vorlage der letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen. Die Bank überprüft auf diese Weise, ob Sie in der Lage sind, den Kredit pünktlich zu tilgen. Daher sind Sie der Bank gegenüber zusätzlich zur Selbstauskunft über Ihre laufenden Ausgaben (Miete, Lebensunterhalt, etc.) verpflichtet. Übersteigen die monatlichen Raten für den Kredit Ihr frei verfügbares Einkommen, dann lehnt die Bank Ihren Kreditantrag ab oder verlangt weitere Sicherheiten. Um etwas mehr über die Zahlungsmoral Ihrer Kunden zu erfahren, muss jeder Kreditsteller mit seiner Unterschrift der Bank oder Sparkasse das Einverständnis erteilen, dass weitere Informationen bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eingeholt werden dürfen.
Die Banken und Sparkassen können aber zusätzlich zu den zu erbringenden Nachweisen zur Kreditwürdigkeit, je nach Verwendungszweck, Kredithöhe oder Bonität des Kreditstellers, weitere Sicherheiten fordern.
Folgende Formen sind möglich:
- Bei einem Kredit zur Autofinanzierung muss der Kreditsteller bei einigen Kreditinstituten den KFZ-Brief hinterlegen. Diesen erhält er von der Bank nach der Tilgung des Kredits wieder zurück.
- Bei Anschaffungsdarlehen kann auch eine Bürgschaft verlangt werden. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zur Deckung der Darlehenssumme.
- Einige Kreditinstitute verlangen die Abtretung von Gehaltsansprüchen und Sozialleistungen. Die Abtretung der Einkünfte soll sämtliche Ansprüche der Bank aus dem Kreditvertrag absichern und beschränkt sich auf die Höhe der Kreditsumme zuzüglich 20-prozentigem Aufschlag für eventuelle Rechtsverfolgungskosten und durch Zahlungsverzug verursachte Kosten.
Restschuldversicherung
Auch wenn die Ratenrückzahlung noch so gut kalkuliert wurde, es kann immer ein Unglücksfall wie eine längere Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall eintreffen, und die monatlichen Raten können auf einmal nicht mehr bezahlt werden. Gegen diesen Fall kann eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Diese sichert den Ratenkredit bei Tod oder Krankheit des Kreditnehmers durch Zahlung einer Einmalprämie ab. Die Restschuldversicherung wird durch den Kredit mitfinanziert und ist daher in den monatlichen Ratenzahlungen enthalten. Tritt der Versicherungsfall ein, so übernimmt die Versicherung vertragsgemäß die Weiterzahlung der monatlichen Raten oder die Restzahlung des Kredits. Die Restschuldversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden oder auch Grundbedingung der kreditgebenden Bank sein. Ist letzteres der Fall, so sind beide Verträge (Versicherung und Kredit) miteinander verbunden, und der Kreditnehmer tritt sämtliche Ansprüche aus der Versicherung an das Kreditinstitut ab.
Tipp: Nicht alle Restschuldversicherer leisten im Falle von Arbeitslosigkeit. Sind Sie in Gefahr, Ihren Arbeitsplatz zu verlieren, dann wählen Sie eine Restschuldversicherung, die auch bei einem Arbeitsplatzverlust die monatlichen Raten für Ihren Kredit übernimmt.