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Ölpreisbindung

Die Ölpreisbindung wurde in den 60er-Jahren eingeführt. Damals wurde eine brancheninterne Vereinbarung zwischen Akteuren der Gasproduktion, -versorgung und des Gasimports getroffen, in der die Preisentwicklung für Erdgas an die des Erdöls gekoppelt wurde. Wenn sich der Preis für Erdöl veränderte, wurde der Preis für Erdgas seitdem mit einer Verzögerung von drei bis sechs Monaten angepasst. Öl und Gas sollten sich keine Konkurrenz machen, um die teuren Investitionen in das gerade aufgebaute Gasnetz zu schützen.

In Verträgen für Privatkunden ist die Ölpreisbindung inzwischen abgeschafft und darf nicht mehr angewendet werden. Dennoch beeinflussen die Ölpreise weiterhin die Gaspreise: In den Lieferverträgen, die Gasanbieter mit Gasförderunternehmen wie Gazprom geschlossen haben, ist häufig weiter eine Ölpreisbindung vorgesehen. Wenn die Ölpreise steigen, müssen die Gasanbieter das Gas teurer einkaufen - und geben diese zusätzlichen Kosten an ihre Kunden weiter.

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